Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dienstag, 26. Januar 2010

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

In Deutschland gibt es sechs Hauptorganisationen:

  1. Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  2. Deutscher Caritsverband (DCV)
  3. Der Paritätische Wohlfahrtsverband
  4. Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  5. Diakonisches Werk (DW)
  6. Zentralwohlfahtrsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

Die sechs Verbände haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

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