- bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
- und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des §73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben(§2 Absatz 2 SGB IX)
- Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§2 Absatz 1 SGB IX).
Der Blog ist noch nicht fertig. Ich bin immer offen für Verbesserungsvorschläge.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)
I. Die Grundrechte:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dienstag, 19. Januar 2010
Definition zu dem Begriff "Behinderung"
Menschen mit Behinderung sind im Sinne des SGB IX:
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