Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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Dienstag, 19. Januar 2010

Allgemeines zu den Integrationsämtern

In NRW gibt es zwei Intergrationsämter, einmal in Köln und einmal in Münster. Zu den Aufgaben der Integrationsämtern gehört, die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, der besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe und desweiteren die organisation und Durchführung von Seminaren und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam.

Die Integrationsämter bieten einen umfassenden und unbürokratischen Service für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und die betriebliche Integrationsteams. Ziel ist es, fachlich fundierte, technisch, finanziell und organisatorisch realisierbare Lösungen zu finden, die für die Betriebe wie auch für die schwerbehinderten Beschäftigten akzeptabel sind.

Die Integrationsämter bieten ...
  • Information und Beratung in allen - auch technischen - Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stehen, z.B. bei der behinderungsgerechten Gestaltung bestehender und der Einrichtung neuer Arbeitsplätze.

  • psychosoziale Betreuung und Begleitung im Einzelfall, die von Fachdiensten übernommen werden, die auf verschiedene Behinderungsarten spezialisiert sind.

  • finanzielle Förderung, z.B. wenn Arbeitsleistungen schwerbehinderter Beschäftigter aufgrund ihrer Behinderung deutlich unter der Arbeitsleistung nicht behinderter Kollegen liegen oder für die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen.

  • Seminare und Bildungsangebote vor allem für das betriebliche Integrationsteam, aber auch für andere Personen, die mit der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen befasst sind.

Fachdienste : Den Integrationsämtern stehen hierfür die technischen Beratungsdienste wie auch die in ihrem Auftrag arbeitenden Integrationsfachdienste zur Verfügung. Beide Fachdienste sind Experten auf ihrem Gebiet und bieten ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungangebot für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen. Ihre Arbeit erfolgt in der Regel vor Ort. Dazu gehört auch die Information und Beratung des beruflichen Umfelds, der Vorgesetzten und Arbeitgeber.

(Quelle:http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-507/_nr-1/_lkm-778/i.html)

LWL-Integrationsamt Westfalen

Das LWL-Integrationsamt Westfalen

Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Hilfen bekommen.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen arbeitet mit den Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf (ehemals "örtlichen Fürsorgestellen") der Kreise und Städte eng zusammen.


Begrüßungsvideo in Deutscher Gebärdensprache




Aufgaben:

Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.

Die Integrationsämter sind zuständig für ...

Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.

Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.

Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. Die Hauptfürsorgestellen wurden in "Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf" umbenannt.

Briefadresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen

48133 Münster

Besuchs- und Zustelladresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen
Warendorfer Straße 21-23

48145 Münster

Telefon: 0251 591-3740

Fax: 0251 591-6818

Homepage:

http://www.lwl.org/LWL/portal