Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dienstag, 19. Januar 2010

LWL-Integrationsamt Westfalen

Das LWL-Integrationsamt Westfalen

Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Hilfen bekommen.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen arbeitet mit den Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf (ehemals "örtlichen Fürsorgestellen") der Kreise und Städte eng zusammen.


Begrüßungsvideo in Deutscher Gebärdensprache




Aufgaben:

Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.

Die Integrationsämter sind zuständig für ...

Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.

Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.

Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. Die Hauptfürsorgestellen wurden in "Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf" umbenannt.

Briefadresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen

48133 Münster

Besuchs- und Zustelladresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen
Warendorfer Straße 21-23

48145 Münster

Telefon: 0251 591-3740

Fax: 0251 591-6818

Homepage:

http://www.lwl.org/LWL/portal

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen