Das LWL-Integrationsamt Westfalen
Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Hilfen bekommen.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen arbeitet mit den Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf (ehemals "örtlichen Fürsorgestellen") der Kreise und Städte eng zusammen.
Begrüßungsvideo in Deutscher Gebärdensprache
Die Integrationsämter sind zuständig für ...
- die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam
Organisation: Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.
Zusammenschluss: Die Integrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. Die Hauptfürsorgestellen wurden in "Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf" umbenannt.


Briefadresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen
48133 Münster
Besuchs- und Zustelladresse:
LWL-Integrationsamt Westfalen
Warendorfer Straße 21-23
48145 Münster
Telefon: 0251 591-3740
Fax: 0251 591-6818
Homepage:
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