Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Montag, 21. Juni 2010

Schuldunfähig

Kinder, die bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt waren, sind grundsätzlich schuldunfähig (§19 StGB).Gleiches gilt für Menschen, die bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig waren, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§20 StGB). Es ist möglich, dass diese Menschen zwar einsehen, etwas Falsches zu tun, aber unfähig sind, ihr Handeln zu steuern. Wer sich allerdings bewusst in solch einen Zustand versetzt, z.B. mit Hilfe von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, ist für sein Handeln verantwortlich. Beispiel: Ein Mann betrinkt sich vorsätzlich, um dann einen anderen zu verprügeln.

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