Die Hölle von Ückermünde.
Psychiatrie im Osten (Dokumentarfilm)
Länge der Reportage: 43 Min.
Buch und Regie: Ernst Klee,
http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Klee
Produktion: ARD
Erstsendung: 1993
Diese Reportage wurde 1993 in der ARD ausgestrahlt.
In 43 Minuten wird am Beispiel zweier Anstalten
in den neuen Bundesländern.
Die Entwicklung der Psychiatrie
"im Jahre 3 nach der Wiedervereinigung" gezeigt.
Ein Prüfstein für die gesamte Psychiatrie
und Behindertenhilfe bis heute.
Der Film zeigt einen schockierenden Umgang
mit behinderten Menschen.
Dabei bedient sich die Kommentierung
der Sicht der Betroffenen.
50 Jahre nach der Euthanasie in Deutschland erinnert
diese Dokumentation erneut daran.
Traurige Wirklichkeit:
In ostdeutschen psychiatrischen Anstalten,
z. B. in Ueckermünde in Mecklenburg-Vorpommern,
vegetieren auch nach der Wende Patienten
ohne Beschäftigung und Betreuung in Massensälen.
Der Blog ist noch nicht fertig. Ich bin immer offen für Verbesserungsvorschläge.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)
I. Die Grundrechte:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Montag, 28. Dezember 2009
Die Hölle von Ückermünde
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