Heilerziehungspfleger
Der Blog ist noch nicht fertig. Ich bin immer offen für Verbesserungsvorschläge.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)
I. Die Grundrechte:
Artikel 1
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Mittwoch, 7. Oktober 2009
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