Der Blog ist noch nicht fertig. Ich bin immer offen für Verbesserungsvorschläge.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)
I. Die Grundrechte:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Mittwoch, 7. Oktober 2009
Heilerziehungspfleger
Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit einer Behinderung im ambulanten und stationären Bereich einsetzen. Sie arbeiten in Kooperation mit anderen Berufsgruppen und Fachdiensten und entscheiden gemeinsam über Ziele, Inhalte und Formen ihres Handelns aufgrund erworbener Kenntnisse moderner Theorien und Methoden der Behindertenhilfe sowie ihrer Anwendung. Eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse des behinderten Menschen abgestimmte Hilfe steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Heilerziehungspfleger/innen sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild als Grundvoraussetzung des Berufes. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung verändert sich der Aufgabenschwerpunkt des/der Heilerziehungspflegers/in. Dies setzt voraus, dass er/sie gelernt hat, Behinderungen, ihre Ursachen und Auswirkungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte des Menschen zu erkennen und zu aktivieren und notwendige unterstützende Hilfe zu geben. (Quelle: http://www.hep-bundesverband.de/berufsbild.html)
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