Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dienstag, 1. Februar 2011

Rechte und Pflichten von Eltern


1. Gesetzliche Bestimmungen
Eltern sind für ihre Kinder und deren Erziehung zuständig
Staat hat nur geringe Möglichkeiten, in das Recht einzugreifen
Kommt es zur Gefährdung des Kindeswohls, muss der Staat die Gefährdung abwehren
( staatliches Wächteramt )

1.1 Die drei Bereiche der elterlichen Sorge
Personensorge § 1631 1 BGB
Pflege
Erziehung
Beaufsichtigung
Aufenthaltsbestimmung
Ausbildungs- und Berufswahl


b) Vermögungssorge § 1638 1 BGB
Eltern verwalten Vermögen der Kinder

c) gesetzliche Vertretung § 1629 BGB
Eltern schließen Verträge
Einwilligung von Operationen
Anträge bei Behörden
Schul An- und Ummeldung


2. Gemeinsame elterliche Sorge § 1627 BGB
tritt bei Trennungen ein
auch in folgenen Fällen:
getrenntlebende Eltern
Scheidung der Eltern
Kind lebt bei Verwanten
Kind lebt im Heim

3. Alltagssorge § 1687 1 BGB
lebt das Kind bei einem Elternteil oder im Heim etc. , müssen alle alltäglichen Situationen
nicht mit dem Partner oder gesetzlichen Vertretung abgesprochen werden

4. Erziehungsprinzipien
Fähigkeiten des Kindes sind zu berücksichtigen: müssen ab einem bestimmten Alter nicht
mehr beaufsichtigt werden
Kinder müssen über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden