Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vom 23. Mai 1949)

I. Die Grundrechte:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dienstag, 1. Februar 2011

Rechte und Pflichten von Eltern


1. Gesetzliche Bestimmungen
Eltern sind für ihre Kinder und deren Erziehung zuständig
Staat hat nur geringe Möglichkeiten, in das Recht einzugreifen
Kommt es zur Gefährdung des Kindeswohls, muss der Staat die Gefährdung abwehren
( staatliches Wächteramt )

1.1 Die drei Bereiche der elterlichen Sorge
Personensorge § 1631 1 BGB
Pflege
Erziehung
Beaufsichtigung
Aufenthaltsbestimmung
Ausbildungs- und Berufswahl


b) Vermögungssorge § 1638 1 BGB
Eltern verwalten Vermögen der Kinder

c) gesetzliche Vertretung § 1629 BGB
Eltern schließen Verträge
Einwilligung von Operationen
Anträge bei Behörden
Schul An- und Ummeldung


2. Gemeinsame elterliche Sorge § 1627 BGB
tritt bei Trennungen ein
auch in folgenen Fällen:
getrenntlebende Eltern
Scheidung der Eltern
Kind lebt bei Verwanten
Kind lebt im Heim

3. Alltagssorge § 1687 1 BGB
lebt das Kind bei einem Elternteil oder im Heim etc. , müssen alle alltäglichen Situationen
nicht mit dem Partner oder gesetzlichen Vertretung abgesprochen werden

4. Erziehungsprinzipien
Fähigkeiten des Kindes sind zu berücksichtigen: müssen ab einem bestimmten Alter nicht
mehr beaufsichtigt werden
Kinder müssen über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden

Dienstag, 25. Januar 2011

Kinderrechte und Partizipationen

1. Grundrechte
gilt auch für Kinder
UN-Kinderrechtskonvention ist neu verabschiedet


2. Kinderrechtskonvention
1989 verabschiedet von der vereinigten Nationen
mit ausnahme von der USA und Somalia <--- kein Mitglied der UN-Kinderrechtskonvention
Deutschland ist seid 1992 dabei
Konvention hat eher den Charakter von einer empfehlung als von Rechten 
immernoch massiveVerletzungen

3. Prinzipien
Kinder sind Träger eigener Rechte
alle Rechte sind gleich
alle Kinder haben die gleichen Rechte
siehe bearbeiteten Text
Die weiterführenden Punkte 2.2 und 2.3 müssen aus dem Text entnommen werden

4. Beteiligungsrechte
jedes Kind hat das Recht angehört zu werden
Kinder dürfen sich am Leben beteiligen / Fragen stellen / Entscheudungen treffen

5. Kollision mit Elternrecht
Artikel 6 aus dem Grundgesetzbuch
regelt das Elternrecht
Der Staat tritt nur in Notfällen ein (Staatliches Wächteramt)
Kindeswohl
Elternrecht

6Partizipation
Eltern geben Macht an ihre Kinder ab
eigenständigkeit wir anerkannt und gefördert
                                                                  
Rechte und Pflichten von Eltern
1. Gesetzliche Bestimmungen
Eltern sind für ihre Kibnder und deren Erziehung verantwortlich und zuständig
Der Staat hat nur geringe Möglichkeiten in das Recht einzugreifen
kommt es zur Gefährdung des Kindeswohls, muss der Staat die Gefährdung abwehren (staatliche Wächteramt)
1.1 Die drei Bereiche der elterlichen Sorge
1. Personensorge § 1631 1 BGB
Pflege
Erziehung
Beaufsichtigung
Aufenthaltsbestimmung
Ausbildungs- und Berufswahl


2. Vermögenssorge § 1638 1 BGB
Eltern verwalten das Vermögen der Kinder

3. Gesetzliches Vermögen § 1629 BGB
Eltern schließen Verträge
Einwilligungen von Operationen
Anträgen bei Behörden
Schul. an- und ummeldung


Gemeinsame Elterliche Sorge § 1627 BGB
tritt bei einer Trennung ein
auch in Folgenden fällen:
getrenntleben der Eltern
Scheidung der Eltern
Kind lebt bei Verwanten
Kind lebt im Heim

3. Altagssorge § 1687 1 BGB
lebt das Kind bei einem Elternteil oder in einem Heim etc. müssen alle alltäglichen Situationen nicht mit dem Partner oder der gesetzlichen Vertretung abgesprochen werden.

4. Erziehungsprinzipien
fähigkeiten des Kindes sind zu berücksichtigen
müssen ab einem Gewissen alter nicht mehr beaufsichtigt werden
Kinder müssen über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden
Verantwortung, Handlungsfähigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit sind zu fördern